Herrmann, Philipp Martin Daniel (2010) Das Recht der Suchmaschinen.
Dissertation, Universität Wien. Rechtswissenschaftliche Fakultät
Kapitel F widmet sich übrigens der der Google-Buchsuche (S. 248-276).
Abstract: Der Titel „Ausgewählte Rechtsprobleme der Suchmaschine Google“ zeigt bereits, dass eine abschließende Aufarbeitung sämtlicher Rechtsprobleme um die Suchmaschine schlichtweg nicht möglich ist. Dies wird auch in Zukunft kaum möglich sein, da die technische Entwicklung des Internets, der Dienste und Anwendungen ständig neue rechtliche Konfliktfelder hervorbringen werden. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Anpassung an geänderte und neu hinzutretende Rechtsprobleme mit dieser rasanten Entwicklung nur schwer Schritt halten kann. Viele Gesetze stammen aus einer Zeit, in der Begriffe wie „Suchmaschinen“ oder „Hyper-links“ gänzlich unbekannt waren. Die Bedeutung und der Einfluss von Suchmaschinen auf die Verbreitung und Vermittlung von Informationen werden jedoch in Zukunft noch erheblich zunehmen. Hieraus resultiert gleichsam die Notwendigkeit, z.B. bei Fragen nach der Verantwortlichkeit und Haftung für die angebotenen Dienste ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit für den Suchmaschinenanbieter zu schaffen. Hier heißt es, klare Verantwortungsmaßstäbe zu etablieren, ohne der Entwicklung einer Suchmaschine und ihren Diensten unnötige Hürden in den Weg zu legen. Die Suchmaschine von Google ist zweifellos ein sinnvolles Werkzeug, ohne dass die Informationsflut im Internet wohl kaum komfortabel beherrscht werden könnte. Nichtsdestotrotz sollten Begriffe wie „Nützlichkeit“ und „Komfort“ nicht dazu führen, einer vertieften Diskussion um die Rolle von Google in der Zukunft aus dem Weg zu gehen. Das Datenschutzrecht wird sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen. Hiervon ist besonders Google betroffen. Es wird Aufgabe des Suchmaschinenbetreibers sein, bei der Verwendung von Daten den Mittelweg zwischen der Wahrung berechtigter, eigener wirtschaftlicher Interessen und der datenschutzrechtlichen Belange der Betroffenen zu finden. Dies umfasst die eigentliche Nutzung der Suchmaschine ebenso, wie die Weiterentwicklung von nützlichen Tools wie Google Analytics. Die rechtlichen Fragen um die Werbekonzepte wie Google AdWords werden auch in den kommenden Jahren Werbetreibende wie Juristen gleichermaßen beschäftigen. Die jüngste Entwicklung hat hier bereits gezeigt, dass eine einheitliche Bewertung der Rechtsprobleme in Europa in diesem Bereich in naher Zukunft alles andere als wahrscheinlich ist. Auch die rechtliche Aufarbeitung von „Spezialfunktionen“ wie der Google Bildersuche steht trotz einiger jüngerer Urteile erst am Anfang. Die „Thumbnails – Problematik“ eignet sich zudem besonders gut dazu, über eine Fortentwicklung de lege ferenda bei der rechtlichen Bewertung derartiger „neuer Rechtsprobleme“ nachzudenken. Ansatzpunkte können hierbei durchaus die Prinzipien der US-amerikanischen fair use Doktrin bilden. Hierdurch ließe sich flexibel und individuell auf neue rechtliche Fragestellungen reagieren. Inwieweit die Gesetzgebung bereit ist, derartige Rechtsinstitute einzuführen und hierdurch möglicherweise eine unterschiedliche Rechtsanwendung zu riskieren, bleibt jedoch abzuwarten. Auch bei der Google Buchsuche sollte über die Anwendung der fair use Doktrin zumindest nachgedacht werden. Auch wenn die Verhandlungen zwischen Google und den Rechteinhabern über eine vergleichsweise Einigung noch nicht abgeschlossen sind, ist nach hiesiger Ansicht davon auszugehen, dass auch hier ein guter Kompromiss gefunden werden kann, um einen solchen, durchaus sinnvollen Dienst weiterhin möglich zu machen.