Heft 3 (2020) der Mitteilungen der VÖB hat den Themenschwerpunkt „COVID-19: Arbeiten in der Krise“ und soll Veränderungen in Bibliotheken beleuchten.
Als Herausgeberinnen der Schwerpunktausgabe fungieren Magdalena Andrae (Technische Universität Wien) & Paloma Marín-Arraiza (ORCID)
Wir suchen Beiträge zu Themen wie Service-Transformation und deren Chancen & Grenzen, Kommunikation in der Krise, Arbeitsveränderungen und persönliche Erfahrungen positiver wie negativer Natur mit Kurzarbeit, Home-Office und der Arbeitswahrnehmung. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Beitrag zum Schwerpunkt passt, können Sie uns gerne kontaktieren unter magdalena.andrae@tuwien.ac.at.
Folgende Themen können berücksichtigt werden, sind aber nicht darauf beschränkt:
– Von großen und den kleinen möglichen und unmöglichen Veränderungen im Arbeitsalltag
– Analoge Tätigkeiten vs. COVID-19
– An der Grenze des Machbaren: wie weit können wir digital gehen? Grenzen der Möglichkeiten
– Was bleibt langfristig?
– Arbeit vernetzt, kollaborativ und dezentral
– Kreative Lösungen und innovative Ansätze für veränderte KundInnen-Bedürfnisse
– Digitale Transformation von Angeboten
– Zugangseinschränkungen & KundInnen: die Bibliothek als Dritte Ort während der Krise
– Informationskompetenz gefragt
– Erfahrungen in der Kurzarbeit
– Negative wie positive Erfahrungen mit Home-Office
– Veränderung der Wahrnehmung der Arbeit
– Weiterbildung – aber mit Abstand
Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen anonym bleiben wollen, geben sie dies bitte im Zuge der Abstract-Einreichung an. Sie möchten keinen Artikel schreiben? Schicken Sie uns stattdessen ein Foto ihres (Home-Office-)Arbeitsplatzes mit einer kurzen Beschreibung (160 Zeichen). Wir werden diese bearbeiten und zu einem großen Beitrag aus dem Alltag zusammenführen.
Einreichung
Ihren Beitrag übermitteln Sie bitte an die E-Mail-Adressen des Redaktionsteams zu übermitteln: magdalena.andrae@tuwien.ac.at und p.arraiza@orcid.org. Diese entscheiden schließlich über die Aufnahme.
Einreichfristen: Abstract bis spätestens 15. November 2020, fertiges Manuskript bis 30.11.2020
Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an: Magdalena Andrae (magdalena.andrae@tuwien.ac.at).
Richtlinien für AutorInnen
Voraussetzungen für die Veröffentlichung
Neben dem Fachbeitrag können unter anderem folgende Artikeltypen veröffentlicht werden: Interview, Report, Essay oder sonstige Mitteilung. Die eingereichten Manuskripte oder wesentliche Teile daraus dürfen nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht oder zur Veröffentlichung eingereicht worden sein. Die Präsentation der Inhalte als Kurzfassung auf einem Kongress gilt dabei nicht als Vorveröffentlichung.
Gestaltung der Manuskripte
Die Manuskripte der Fachbeiträge sollen in Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Der Umfang soll zwischen 1.500 und 3.500 Wörter betragen. Längere Artikel sind nach Rücksprache möglich. Zusätzlich sollen die Manuskripte ein deutsches und englisches Abstract mit ca. 100 Wörtern sowie den deutschen und englischen Titel beinhalten. Weiters sollte die/der AutorIn geeignete (deutsche und englische) Schlüsselwörter angeben. Das Manuskript soll klar und übersichtlich gegliedert sein. Die Überschriften der Hauptabschnitte sollen möglichst kurz sein. Im Literaturverzeichnis ist die im Text zitierte Literatur in eindeutig nachvollziehbarer und konsistenter Form anzuführen. Als Grafikformate für die mitgelieferten Dateien können verwendet werden: die Formate TIFF und BMP (verlustfreie Bitmap-Formate); GIF und PNG (komprimierte Bitmap-Formate) für Schaubilder, JPG (komprimierbares Bitmap-Format) für Fotos. Auch wenn die Grafiken in den Text eingebunden sind, sollten sie zusätzlich als separate Dateien mit eindeutigem Dateinamen mitgeliefert werden.
Rechtliches
Alle AutorInnen versichern, dass sie einen substanziellen Beitrag zum Artikel erbracht haben und mit Form und Inhalt des Manuskripts einverstanden sind. Mit der Einreichung des Manuskripts und des sonstigen Materials bestätigen die AutorInnen, dass sie über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte am Werk und den mitgelieferten Begleitmaterialien (Bilder etc.) verfügen.
Im Falle der Veröffentlichung verbleiben die Verwertungsrechte bei den AutorInnen, diese räumen den Mitteilungen der VÖB lediglich das Recht auf zeitlich unbegrenzte Einspeicherung in Datenbanken sowie die Verbreitung und Wiedergabe des Beitrags sowohl in elektronischer als auch gedruckter Form ein.
Für alle veröffentlichten Beiträge kommt die Creative Commons-Lizenz Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) zur Anwendung.