In einem soeben veröffentlichten Urteil untersagt der Europäische Gerichtshof (EuGH) Frankreich und Luxemburg, einen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf E-Books einzuheben. Frankreich besteuert E-Books derzeit mit 5,5 Prozent, Luxemburg hebt auf die Lieferung von E-Books 3 Prozent Mehrwertsteuer ein.
Der EuGH kommt zu dem Schluss, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf die „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ angewendet werden darf. Zwar benötige ein elektronisches Buch, um gelesen zu werden, einen solchen physischen Träger, jedoch „wird ein solcher Träger nicht zusammen mit dem elektronischen Buch geliefert“, weshalb E-Books nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallen.
Die Pressemitteilung des EuGH zu diesem Urteil ist hier abrufbar. …
Siehe dazu ausführlicher http://www.buecher.at/show_content.php?sid=127&detail_id=8262