Buchpreisbindungsgesetznovelle im Parlament

Am 8. Juli passierte die Novelle zum Buchpreisbindungsgesetz den Nationalrat.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 30. April 2009 im Rechtstreit zwischen dem Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich und Libro die Importregelung des österreichischen Buchpreisbindungsgesetzes für EU-rechtswidrig erklärt. Bisher sieht §3 des Preisbindungsgesetzes vor, dass die Letztverkaufspreise von den Importeuren festgelegt werden. Diese dürfen dabei nicht den für das Herkunftsland festgelegten Nettopreis unterschreiten. Da diese Regelung ausländische Verlage gegenüber österreichischen nach Auffassung des EuGH benachteiligt, ist es den ausländischen Verlagen ab Inkrafttreten der Novelle möglich, selbst den Letztverkaufspreis festzulegen.

Die von allen Parteien eingebrachte und gemeinsam beschlossene Neufassung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern tritt demnächst in Kraft. Diese rasche Reparatur war durch die umfassende Unterstützung von Bundesministerin Schmied und die optimale Vorbereitung der Wirtschaftskammer, des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels und des gemeinsamen Preisbindungsanwalts Bernhard Tonninger möglich. Der Präsident des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels Gerald Schantin begrüßt die Novellierung des Gesetzes: „Es ist erfreulich, dass die Korrektur des vom EuGH beanstandeten Paragraphen noch vor der Sommerpause mit den Stimmen aller Parteien beschlossen wurde und so eine lückenlose Preisbindung erhalten bleibt. Dies ist ein klares Signal dafür, dass der Schutz des Kulturgutes Buch in Österreich von großer Bedeutung ist.“

Quelle:

Alle Berichte zum Thema Buchpreisbindung im VÖBBLOG.

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