Das EUGH-Urteil im Volltext (dt.):
ORF.AT-Berichterstattung:
BMUKK-Pressemitteilung:
Kulturministerium: Buchpreisbindung bleibt bestehen. EUGH-Urteil macht leichte Anpassungen notwendig
Die Buchpreisbindung in Österreich sichert die Vielfalt des Angebots von deutschsprachigen Büchern am heimischen Markt. Sie verhindert durch Mindestpreise für Bücher – die durch die Verleger festgelegt werden – einen destruktiven Preiswettbewerb und damit verbunden eine Gefährdung der Existenz kleiner Verlage und Buchhandlungen. Autoren speziell im Bereich der Qualitätsliteratur sind davon abhängig, dass ihre Titel nicht nur dem ökonomischen Diktat und Preiskampf ausgesetzt sind. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil anerkannt, dass Maßnahmen wie die Buchpreisbindung gerechtfertigt sind, weil sie dem Schutz von Büchern als Kulturgut dienen.
Das heutige Urteil fordert den österreichischen Gesetzgeber allerdings zu Detailänderungen auf. Das Problem besteht laut dem Urteil lediglich darin, dass für deutschsprachige Bücher aus anderen Mitgliedsstaaten kein eigener österreichischer Mindestpreis festgelegt werden kann, sondern der Mindestpreis aus dem Verlagsstaat auch in Österreich angewendet werden muss. Die daraus resultierenden notwendigen Detailänderungen werden allerdings nicht den Kern der Buchpreisbindung – das Verhindern eines ruinösen Wettbewerbs im Bereich des Buchmarktes – betreffen. Kulturministerin Claudia Schmied betont: „Die Buchpreisbindung ist von zentraler Bedeutung. Wir werden das Urteil so umsetzen, dass die kulturpolitischen Ziele der Buchpreisbindung in vollem Umfang gewahrt bleiben“, so Schmied.
Wien, 30.04.2009
Quelle: http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/pm/20090430.xml
Hinweis dazu: http://www.buecher.at/show_content.php?sid=126&detail_id=1360