Bringt IKT-Konsolidierungsgesetz Vereinheitlichung der Behördenbibliothekssoftware?

Das Finanzministerium hat ein „Bundesgesetz, mit dem IKT-Lösungen und IT-Verfahren bundesweit konsolidiert werden (IKT-Konsolidierungsgesetz-IKTKonG)“ zur Begutachtung ausgesandt.

Das Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung ist jedenfalls zu begrüßen. Die Erläuterungen sehen ein „Einsparungspotential für die Jahre 2012-2016“ von „insgesamt rund 148 Millionen Euro“ für den gesamten Bundesbereich. Ob das realisierbar ist, lasse ich mal dahingestellt …

Ein Punkt betrifft die Behördenbibliotheken. Anscheinend ist auch eine „einheitliche Bibliothekssoftware“ angedacht.

1. Abschnitt
Gegenstand und Ziele des Gesetzes

§ 1. Dieses Bundesgesetz dient der Vereinheitlichung bestehender und neu zu schaffender IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Bundes. Einheitliche Systeme und gemeinsame Lösungen auf Basis vorgegebener IKT-Standards sind zu verwenden, um insbesondere die Rahmenbedingungen für einen effizienten gemeinsamen Betrieb zu schaffen und ein hohes Maß an Datensicherheit und -qualität zu gewährleisten.

§ 2. (1) IKT-Standards für einheitliche IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Bundes betreffen insbesondere den standardisierten IT-Büroarbeitsplatz in der Bundesverwaltung („Bundesclient-Architektur“), eine gemeinsame Lösung zur Entwicklung und Wartung der Internetauftritte der Bundesdienststellen (Content Management System), das IT- Lizenzmanagement des Bundes, die duale Zustellung, elektronische Signaturen, das Identity- und Accessmanagement (Rechte- und Rollenverwaltung), den ELAK, Softwarebausteine bzw. Softwarebibliotheken sowie Basiskomponenten (z. B. Scanning) und die einheitliche Bibliotheksoftware.

(2) Dieses Bundesgesetz lässt bestehende standardisierte IKT-Lösungen und IT-Verfahren für den Bund, die in Materiengesetzen verankert sind, unberührt. Bei der Weiterentwicklung dieser IKT-Lösungen und IT-Verfahren sind die nach Abs. 1 definierten IKT-Standards zu berücksichtigen.

§ 3. (1) Die nähere Festlegung von IKT-Standards im Sinne von § 2 sowie die Festlegung neuer IKT-Standards erfolgt durch Verordnung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen. Sind spezifische IKT- Standards oder IT-Verfahren zur Umsetzung von rechtlichen Vorhaben im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit einer Bundesministerin oder eines Bundesministers notwendig, ist das Einvernehmen mit dieser oder diesem herzustellen. …

Momentan besteht in diesem Bereich eine bunte Vielfalt: Aleph, BIS-C 2000 von Dabis, Bibliotheca plus von OCLC, Sunrise von OCLC, Allegro usw. usf.

Selbst die großen Clusterbibliotheken im Ministeriumsbereich haben unterschiedliche Bibliothekssysteme (Administrative Bibliothek des Bundes für BKA, BMI, BMUKK: ALEPH / Bibliothek des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend  für BMASK, BMG, BMLFUW, BMVIT und BMWFJ, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen/BEV sowie Bundesimmobiliengesellschaft/BIG: DABIS). Am österreichischen Bibliothekenverbund des OBVSG nehmen allein das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur/Schulbuch- und Schulschriftensammlung teil (ALEPH).

Über die Kosten der Aufgabe eines Systems und des Wechsels in ein anderes System hat sich aber anscheinend niemand im BMF Gedanken gemacht.

Siehe dazu RIS – Begutachtungsentwürfe – BEGUT_COO_2026_100_2_73054
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