Das Finanzministerium hat ein „Bundesgesetz, mit dem IKT-Lösungen und IT-Verfahren bundesweit konsolidiert werden (IKT-Konsolidierungsgesetz-IKTKonG)“ zur Begutachtung ausgesandt.
Das Ziel der Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung ist jedenfalls zu begrüßen. Die Erläuterungen sehen ein „Einsparungspotential für die Jahre 2012-2016“ von „insgesamt rund 148 Millionen Euro“ für den gesamten Bundesbereich. Ob das realisierbar ist, lasse ich mal dahingestellt …
Ein Punkt betrifft die Behördenbibliotheken. Anscheinend ist auch eine „einheitliche Bibliothekssoftware“ angedacht.
1. Abschnitt
Gegenstand und Ziele des Gesetzes§ 1. Dieses Bundesgesetz dient der Vereinheitlichung bestehender und neu zu schaffender IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Bundes. Einheitliche Systeme und gemeinsame Lösungen auf Basis vorgegebener IKT-Standards sind zu verwenden, um insbesondere die Rahmenbedingungen für einen effizienten gemeinsamen Betrieb zu schaffen und ein hohes Maß an Datensicherheit und -qualität zu gewährleisten.
§ 2. (1) IKT-Standards für einheitliche IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Bundes betreffen insbesondere den standardisierten IT-Büroarbeitsplatz in der Bundesverwaltung („Bundesclient-Architektur“), eine gemeinsame Lösung zur Entwicklung und Wartung der Internetauftritte der Bundesdienststellen (Content Management System), das IT- Lizenzmanagement des Bundes, die duale Zustellung, elektronische Signaturen, das Identity- und Accessmanagement (Rechte- und Rollenverwaltung), den ELAK, Softwarebausteine bzw. Softwarebibliotheken sowie Basiskomponenten (z. B. Scanning) und die einheitliche Bibliotheksoftware.
(2) Dieses Bundesgesetz lässt bestehende standardisierte IKT-Lösungen und IT-Verfahren für den Bund, die in Materiengesetzen verankert sind, unberührt. Bei der Weiterentwicklung dieser IKT-Lösungen und IT-Verfahren sind die nach Abs. 1 definierten IKT-Standards zu berücksichtigen.
§ 3. (1) Die nähere Festlegung von IKT-Standards im Sinne von § 2 sowie die Festlegung neuer IKT-Standards erfolgt durch Verordnung der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder des Bundesministers für Finanzen. Sind spezifische IKT- Standards oder IT-Verfahren zur Umsetzung von rechtlichen Vorhaben im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit einer Bundesministerin oder eines Bundesministers notwendig, ist das Einvernehmen mit dieser oder diesem herzustellen. …
Momentan besteht in diesem Bereich eine bunte Vielfalt: Aleph, BIS-C 2000 von Dabis, Bibliotheca plus von OCLC, Sunrise von OCLC, Allegro usw. usf.
Selbst die großen Clusterbibliotheken im Ministeriumsbereich haben unterschiedliche Bibliothekssysteme (Administrative Bibliothek des Bundes für BKA, BMI, BMUKK: ALEPH / Bibliothek des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für BMASK, BMG, BMLFUW, BMVIT und BMWFJ, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen/BEV sowie Bundesimmobiliengesellschaft/BIG: DABIS). Am österreichischen Bibliothekenverbund des OBVSG nehmen allein das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur/Schulbuch- und Schulschriftensammlung teil (ALEPH).
Über die Kosten der Aufgabe eines Systems und des Wechsels in ein anderes System hat sich aber anscheinend niemand im BMF Gedanken gemacht.
Siehe dazu RIS – Begutachtungsentwürfe – BEGUT_COO_2026_100_2_73054
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