Vor kurzem habe ich im VÖBBLOG über die ab 1.1.2014 erfolgte Umstellung der authentischen Kundmachung des Landesgesetzblattes von Tirol berichtet. Schon damals habe ich angeführt, dass Tirol nicht allein bleiben wird. Nunmehr sind mit 1. Jänner 2014 drei weitere Bundesländer dieser Möglichkeit gefolgt, was an dieser Stelle anchgetragen werden soll:
Die Kundmachung des Landesgesetzblattes der Bundesländer
erfolgt nun ab 1.1.2014 rechtlich verbindlich (authentisch) im Rechtsinformationssystem RIS (Rubrik „Landesrecht“).
Ergänzung zur Literatur:
In der Festschrift für Friedrich Lachmayer sind einige Artikel zum Thema enthalten: Andreas Rosner, Authentische Kundmachung der Landesgesetzblätter im Rechtsinformationssystem des Bundes, in: E. Schweighofer u.a. (Hrsg.), Zeichen und Zaber des Rechts. Festschrift für Friedrich Lachmayer, Bern 2014, S. 661-668; Michael Raffler, Die Kundmachung des Wiener Landesrechts im RIS, ebda, S. 669-693; Martin Attlmayr, Rechtsinformation und Vereinheitlichungstendenzen im Landesrecht, ebda, S. 695-716.