Bei den Pressemeldungen geht es zumeist nur um die Tatsache, dass in der im Nationalrat eingebrachten Novelle keine Regelung zur Festplattenabgabe enthalten ist.
Futurezone: Urheberrechtsnovelle kommt ohne Festplattenabgabe
http://futurezone.at/netzpolitik/urheberrechtsnovelle-kommt-ohne-festplattenabgabe/98.414.340
Standard: Festplattenabgabe und Leistungsschutzrecht verschoben
http://derstandard.at/2000008468560/Festplattenabgabeund-Leistungsschutzrecht
oe24: Festplattenabgabe kommt nicht
Besonders falsch der Teaser bei oe24: „Parlament entscheidet sich gegen Steuer auf Speichermedien.“ Nationalrat/Bundesrat haben noch gar nichts entschieden, allein eine Regierungsvorlage wurde eingebracht. Soll man etwas zur Qualität mancher Medien aussagen? Besser nicht …
http://www.oe24.at/digital/Festplattenabgabe-kommt-nicht/166029501
Presseaussendung der Verwertungsgesellschaften: Die Festplattenabgabe ist weiterhin das gerechteste Vergütungssystem
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 dient lediglich der Umsetzung einer EU-Richtlinie
Wien (OTS) – Bei der vor kurzem im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechtsgesetzes handelt es sich um die bereits erwartete Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Inhalt ist daher wenig überraschend, ganz im Gegenteil, hätte Österreich die Richtlinie nicht zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt, hätten Strafzahlungen gedroht. Mit der Diskussion rund um die Festplattenabgabe hat die Umsetzung der Richtlinie wenig zu tun: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Festplattenabgabe gescheitert ist. Ganz im Gegenteil:
wir befinden uns in laufenden Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und arbeiten weiter an einer Lösung, die im Sinne aller ist – Künstlerinnen und Künstler sowie Konsumentinnen und Konsumenten“, so Dr. Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana.Gegner der Festplattenabgabe vermischen wieder einmal Tatsachen mit Begehrlichkeiten der Elektroindustrie
Die Festplattenabgabe ist nach Monaten intensiver Gespräche als jenes Modell hervorgegangen, das sich am besten eignet, faire Bedingungen für Künstlerinnen und Künstler rasch zu schaffen. Modelle wie die Haushaltsabgabe oder auch eine Einhebung gemeinsam mit der Rundfunkgebühr haben sich als nicht umsetzbar und nicht treffsicher herausgestellt. „Wie die Festplattenabgabe in der Praxis gehandhabt wird und wie hoch die Tarifbelastung der einzelnen Speichermedien sein wird, kann nur am Verhandlungstisch geklärt werden“, so Dr. Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana. „Wir sind jedenfalls zuversichtlich, dass wir bald zu einer Lösung kommen.“
Über die österreichischen Verwertungsgesellschaften
Die österreichischen Verwertungsgesellschaften austromechana, Bildrecht, Literar-Mechana, LSG, VAM, VDFS und VGR sorgen dafür, dass Kreative und Kunstschaffende eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in Österreich erhalten. Insbesondere sind die Verwertungsgesellschaften für die Einhebung der Leerkassettenvergütung verantwortlich, die Kreative und Kulturproduzenten für die in Österreich erlaubte Privatkopie entschädigt.