Neuerungen im RIS

Im österreichischen Rechtsinformationssystem (RIS) wurden im März 2012 einige Änderungen vorgenommen:

  • Die Verlinkung der BGBl. Nr. in der RIS-Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ wurde erweitert. Neben der bisherigen Möglichkeit das zitierte Bundesgesetzblatt aufzurufen, wird nun auch ein Link zu jenen Rechtsvorschrift angeboten, die mit der angeführten Bundesgesetzblattnummer erstmalig (als Stammnorm) kundgemacht wurden.
  • Beim Aufruf eines in Kraft stehenden Dokuments in der RIS-Anwendung „Bundesrecht konsolidiert“ finden Sie zusätzlich den Link „Gesamte Rechtsvorschrift zu einem Stichtag anzeigen“, um die gesamte Fassung dieser Rechtsvorschrift zu einem beliebigen Stichtag aufrufen zu können.

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