Richtlinien für Behördenbibliotheken / hrsg. von Nancy Bolt und Suzanne Burge. Vollst. Überarb. der dt. Ausg. von Maria Göckeritz und Christine Wellems. Übers. von Oliver Dienelt. – Den Haag : IFLA Generalsekretariat, 2010. II, 62 S. – (IFLA-Fachberichte ; 118).
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Die Schlussfolgerungen der Richtlinien:
1. Verwaltung einer Behördenbibliothek
- Es ist wichtig, die Dienstleistungen einer Behördenbibliothek zu planen und regelmäßig zu evaluieren.
- Behördenbibliothekare müssen ihre Ziele dem politischen Umfeld, in dem sie arbeiten, anpassen und jede Gelegenheit nutzen, Unterstützung für die Bibliothek zu erhalten und zu erweitern. Persönlich müssen sie sich ethisch verhalten.
- Die Bestände müssen sowohl in gedruckter und in elektronischer Form vorliegen, basierend auf dem Bestandsentwicklungsplan. Sie müssen derart entwickelt werden, dass sie auf die Hauptnutzer der Bibliothek zugeschnitten sind.
- Behördeninformationen, seien sie elektronisch und gedruckt, müssen langfristig erhalten werden.
- Behördenbibliotheken müssen mit bibliothekarisch ausgebildetem Personal besetzt sein, deren Tätigkeit auch entsprechend vergütet werden muss.
- Behördenbibliotheken müssen finanziell ausreichend ausgestattet werden, um die nötigen Dienste anbieten zu können, die die Informationsbedürfnisse der Nutzer verlangen.
- Behördenbibliothekarische und andere bibliothekarische Verbände des jeweiligen Landes müssen für die Unterstützung von Behördenbibliotheken und ihre Rolle in einer demokratischen Regierung und Verwaltung eintreten.
- Behördenbibliotheken müssen mit anderen Bibliotheken zusammenarbeiten, um den bestmöglichen Zugang zu benötigten Quellen anbieten zu können.
- Behördenbibliotheken sollten einen Plan für die Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Dienste erstellen und dann entsprechend umsetzen.
2. Nutzerorientierung
- Es ist von grundlegender Bedeutung, die Sammelschwerpunkte und die darauf aufbau- enden Bestände und Dienste möglichst genau auf die Bedürfnisse der Nutzer abzu- stimmen.
- Behördenbibliotheken müssen für einen freien, dauerhaften und öffentlichen Zugang zu den Publikationen und Dokumenten der Regierung eines Landes eintreten.
- Alle interessierten Nutzer sollten freien und kostenlosen Zugang zu Regierungsinformationen haben.
- Alle interessierten Nutzer sollten bequemen Zugang zu den gewünschten Informationen bekommen, ohne dass die Regierung sich einmischt oder eine Erlaubnis erteilen muss.
- Behördenbibliotheken sind dazu verpflichtet, die Privatsphäre ihrer Nutzer zu schützen.