Im Handy-Musterprozess „austromechana gegen Nokia Austria“ hat das Oberlandesgericht Wien nun bestätigt, dass Mobiltelefone mit MP3-Funktion grundsätzlich vergütungspflichtig sind. „Allein der Umstand, dass der Speicher auch für andere Funktionen des Mobiltelefons verwendet werde, lasse keine Aussage über die jeweilige Speicherintensität zu“, so der Beschluss. Für Gernot Graninger, Geschäftsführer der austromechana, ist der Entscheid nach dem OGH-Beschluss Ende 2013 ein weiterer wichtiger Schritt für eine faire Vergütung der heimischen Künstlerinnen und Künstler: „Wir sehen uns einmal mehr bestätigt, dass unsere Forderungen nach einer modernen Speichermedienabgabe völlig legitim sind“, heißt es in der Aussendung der österreichischen Verwerungsgesellschaften. …
Siehe dazu: http://www.buecher.at/show_content.php?sid=126&detail_id=7495